Allgemeines und Anwendungsbereich
- Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch: „AGB“) gelten für alle mit der Rankingdocs GmbH, Ifflandstraße 4, D-22087 Hamburg (im Folgenden auch: „Betreiber“ oder „wir/uns“) geschlossenen Verträge von Unternehmen, die Anfragen für Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmern, die diese über das von dem Betreiber betriebene Portal zfa-traumjob.de (im Folgenden auch: „Portal“) stellen, annehmen und hierbei Vermittlungsleistungen des Betreibers in Anspruch nehmen. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Unternehmen gelten nicht.
- Der Betreiber schließt solche Verträge ausschließlich mit Unternehmen im Sinne des § 14 BGB.
- Die Vertragssprache ist deutsch. Die Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Unternehmen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag einschließlich seiner Wirksamkeit ist Hamburg.
- Diese AGB können in der jeweils aktuellen Version jederzeit auf dem Portal abgerufen und heruntergeladen werden.
Leistungen des Betreibers
- Der Betreiber stellt auf dem Portal allgemeine Informationen zum Thema Zahnmedizinische Fachangestellte kostenlos zur Verfügung, die sich nicht konkret auf den Abschluss eines Arbeitsverhältnisses beziehen. Die Informationen dienen lediglich der Entscheidungsfindung über das „Ob“ und das „Wie“ des Vorhabens.
- Der Betreiber stellt den Nutzern, die sich registrieren, von Zeit zu Zeit Informationen zum Thema Zahnmedizinische Fachangestellte und sonstige dazu nahe Themen zur Verfügung.
- Der Betreiber vermittelt schließlich für die registrierten und nicht registrierten Nutzer (Interessenten/Leads) kostenlose und unverbindliche zur Anfrage passende Unternehmen, welche zunächst die Interessenten kennenlernen, im Anschluss ein Angebot über ein Arbeitsverhältnis unterbreiten und abschließend das gewünschte Arbeitsverhältnis abschließen können. Hierfür recherchiert der Betreiber nach passenden Unternehmen für die jeweilige Anfrage und kontaktiert die Unternehmen. Das Unternehmen hat die Möglichkeit, die von den Leads auf dem Portal eingegebenen Details zu dem Arbeitsverhältnis einzusehen und entgeltlich die Kontaktdaten des Leads zu erhalten. Hierfür schließen der Betreiber und das Unternehmen einen Vermittlungsvertrag nach diesen AGB.
Vertragsschluss
- Das Unternehmen hat nach Erhalt der Anfrage die Möglichkeit, kostenfrei die Kontaktdaten des Leads freizuschalten, um so Kontakt aufzunehmen und dem Lead ein Angebot für ein Arbeitsverhältnis zu unterbreiten.
- Der Betreiber vermittelt lediglich die relevanten Bewerberdaten (Bisherige Arbeitserfahrungen, Adresse, Kontaktdaten) und bringt so Leads und Unternehmen zusammen. Die Leistung des Betreibers liegt in der Vermittlung der Kontaktdaten an das jeweilige Unternehmen. Der Betreiber steht nicht dafür ein, dass zwischen Interessenten und Unternehmen ein Vertrag zustande kommt. Mit der Übermittlung der Kontaktdaten hat der Betreiber seine Leistungspflicht nach diesem Vertrag vollständig erbracht.
- Der Betreiber übersendet dem Unternehmen die Anfrage des Interessenten per E-Mail. Diese E-Mail enthält Angaben zu der Berufserfahrung und zu Tätigkeitsschwerpunkten. Das Unternehmen wird durch Betätigen des Buttons „Kontaktdaten freischalten“ auf die Webseite des Betreibers weitergeleitet. Dort muss die Rechnungsadresse bestätigt werden. Nach Eingabe eines individuellen Passworts kommt durch Betätigen des Buttons „Jetzt kaufen“ ein Vermittlungsvertrag zwischen Unternehmen und dem Betreiber zustande. Im Anschluss daran erhält das Unternehmen automatisch per E-Mail die Kontaktdaten des Interessenten.
- Der Betreiber ist zur Erfüllung dieses Vertrages berechtigt, die Daten des Unternehmens an die Interessenten weiterzugeben.
- Nach Erhalt der Daten kann das Unternehmen Kontakt zu den Interessenten aufnehmen und ein Bewerbungsgespräch und Probearbeiten vereinbaren oder einen Arbeitsvertrag zusenden. Nimmt der Interessent das Arbeitsangebot an, kommt der Vertrag ausschließlich zwischen dem Interessenten und dem jeweiligen Unternehmen zustande. Innerhalb dieses Vertragsverhältnisses können gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen und/oder Vertragsbedingungen gelten. Gleiches gilt, sofern der Lead zusätzliche Leistungen des Unternehmens in Anspruch nimmt. Der Betreiber wird nicht Vertragspartner, sondern tritt ausschließlich als Vermittler auf. Der Betreiber ist auch kein Vertreter oder Erfüllungsgehilfe der Unternehmen oder der Interessenten.
- Schließt das Unternehmen (oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen) innerhalb von 12 Monaten mit einem von dem Betreiber empfohlenen Interessenten einen Vertrag (Arbeitsvertrag, freier Mitarbeitervertrag oder eine vergleichbare vertragliche Abrede), so ist der Unternehmen verpflichtet, an den Betreiber eine Vermittlungsprovision zu zahlen. Der Honoraranspruch besteht auch dann, wenn zu diesem Zeitpunkt dieser Vermittlungsvertrag bereits beendet ist. Der Vergütungsanspruch entsteht zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen Unternehmen und Interessent.
- Falls sich ein von dem Betreiber empfohlener Interessent innerhalb der letzten 6 Monate im Bewerbungsprozess beim Unternehmen befand oder befindet, muss das Unternehmen dem Betreiber binnen 5 Werktagen ab Empfehlung des Interessenten durch den Betreiber darüber in Textform informieren. Auf Wunsch des Unternehmens wird der Betreiber dann keine weiteren Leistungen bezüglich dieses Interessenten erbringen und dieser Interessent gilt dann nicht als Interessent von dem Betreiber. Das Unternehmen kann in einem solchen Fall die weitere Betreuung des Interessenten durch den Betreiber beauftragen, wodurch bei Vertragsschluss der vereinbarte Honoraranspruch entsteht. Auf Verlangen des Betreibers erbringt das Unternehmen binnen 14 Tagen einen entsprechenden Nachweis, wann und wie das Unternehmen Kenntnis von dem Interessenten erlangt hat.
- Die Vermittlungsprovision beträgt 3.390€ zzgl. USt. bei Vollzeitkräften (Als Vollzeitkraft gilt, wer mindestens 34 Arbeitsstunden pro Woche im Arbeitsvertrag hat), 2.690€ zzgl. USt. bei Teilzeitkräften (Als Teilzeitkraft gilt, wer bis 33 Arbeitsstunden pro Woche im Arbeitsvertrag hat) und 2.190€ zzgl. USt. bei Auszubildenden.
- Bei Zustandekommen eines Vertrags (Arbeitsvertrag, freier Mitarbeitervertrag oder eine vergleichbare vertragliche Abrede) zwischen dem Unternehmen und dem Lead, wird dem Unternehmen die Gebühr der vorherigen Freischaltung der Kontaktdaten nicht auf die Vermittlungsprovision angerechnet.
- Die in Rechnung gestellte Vermittlungsprovision versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ist ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen. Befindet sich das Unternehmen in Verzug, hat der Betreiber Anspruch auf Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Betreiber behält sich die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden vor.
- Bei nachträglicher Unmöglichkeit, Kündigung, Aufhebung oder sonstiger Beendigung des Vertrages findet keine Rückerstattung des Honorars statt.
- Reisekosten der Interessenten zum Vorstellungsgespräch beim Unternehmen werden gesondert zwischen dem Unternehmen und dem Interessenten abgerechnet. Der Betreiber schließt jegliche Kostenübernahme aus.
- Der Betreiber hat auf das Zustandekommen/Nichtzustandekommen eines Arbeitsvertrages bzw. weitergehende Verträge keinerlei Einfluss und steht hierfür nicht ein. Ob ein Vertrag zwischen Interessenten und Unternehmen zustande kommt, ist allein abhängig von diesen beiden Parteien.
- Die Vermittlung durch den Betreiber ist für den Interessenten kostenfrei. Der Betreiber erhält für die Vermittlung der Kontaktdaten ein Entgelt von dem jeweiligen Unternehmen.
- Im Anschluss an die erste Freischaltung werden dem Unternehmen weitere, passende Interessenten angezeigt. Diese können direkt und ohne erneute Eingabe des Passworts kostenpflichtig freigeschaltet werden. Für diese Freischaltungen gelten ebenfalls diese AGB.
Pflichten des Unternehmens
- Das Unternehmen muss prüfen und sicherstellen, dass die E-Mail mit den Kontaktdaten des Leads nach der Freischaltung bei ihm eingegangen ist. Hierfür ist auch der Spam-Ordner des jeweiligen E-Mail-Programms zu prüfen. Erhält das Unternehmen nicht innerhalb von 2 Stunden eine entsprechende E-Mail, hat sich das Unternehmen an den Betreiber zu wenden.
- Das Unternehmen handelt im eigenen Namen.
- Das Unternehmen verpflichtet sich, nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Leads die Kontaktdaten an Dritte weiterzugeben. Eine Verwendung der Daten des Leads zu anderen Zwecken ist ebenso untersagt wie ein Weiterverkauf der Daten an Dritte. Für jeden schuldhaften Verstoß des Unternehmens gegen diese Ziff. D.3. wird eine Vertragsstrafe i.H.v 10.000€ zzgl. MwSt. fällig. Unbeschadet der Vertragsstrafe ist der Betreiber berechtigt, einen eventuell weitergehenden Schaden geltend zu machen. In diesem Fall wird die Vertragsstrafe auf den geltend gemachten Schadensersatz angerechnet.
- Das Unternehmen ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung für die Freischaltung der Kontaktdaten an den Betreiber zu leisten, unabhängig davon, ob zwischen ihm und dem Lead ein Vertrag zustandekommt.
- Dem Unternehmen ist es untersagt, bei der Inanspruchnahme unserer Dienste, die Rechte Dritter zu verletzen oder Dritte sonst zu belästigen. Der Missbrauch oder die Vornahme rechtswidriger Handlungen ist untersagt. Das Unternehmen ist verpflichtet, die Nutzung unserer Dienste mit der größtmöglichen Sorgfalt durchzuführen. Insbesondere hat das Unternehmen jegliche Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, die Serverintegrität oder -stabilität des Portals unmittelbar oder mittelbar zu beeinträchtigen.
Zahlungsbedingungen und Rechnungsstellung
- Das Unternehmen zahlt für jede Freischaltung von Kontaktdaten von Leads eine Gebühr. Die Höhe der Gebühr wird dem Unternehmen im Angebot vor der Freischaltung mitgeteilt.
- Der Betreiber rechnet über die vermittelten Leads ab. Er ist berechtigt, jederzeit Rechnungen über die bis zum Rechnungsdatum vermittelten und freigeschalteten Leads zu stellen.
- Rechnungsbeträge sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung an den Betreiber zu zahlen.
- Die angegebenen Preise sind Netto-Preise, d.h. sie verstehen sich jeweils zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Das Unternehmen kommt ohne weitere Mahnung in Verzug, falls die Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen dem Konto des Betreibers gutgeschrieben sind. Es gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen.
Stornierung von vermittelten Leads
- Grundsätzlich ist eine Stornierung von bereits vermittelten Leads nicht möglich. Der Betreiber kann aus Kulanz eine Stornierung akzeptieren, wenn mindestens einer der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- das Unternehmen und der Betreiber haben hat den Lead nach Freischaltung mehrfach nicht erreicht (hierfür müssen seitens des Unternehmens mindestens folgende Kontaktversuche nachgewiesen werden: 3 Anrufe und 2 E-Mails);
- der Lead ermöglicht keinen Termin und das Unternehmen kann dies schriftlich nachweisen;
- der Lead hat binnen der letzten 8 Wochen und vor Freischaltung zum selben Problem Kontakt zu dem Unternehmen aufgenommen und das Unternehmen kann dies nachweisen;
- Ein Anspruch auf die Durchführung einer Stornierung besteht nicht.
- Stornoanfragen müssen schriftlich eingereicht werden.
- Eine Stornierung ist erst nach schriftlicher Bestätigung des Betreibers gültig.
- Eine Stornierung ist nur bis maximal 7 Tage nach Freischaltung des Leads möglich.
- Explizit von einer Stornierung ausgeschlossen sind Leads, welche bereits seit über 7 Tagen in Rechnung gestellt worden sind.
- Erfolgt aus Kulanz eine Stornierung, erhält das Unternehmen nach Wahl des Betreibers einen Gutschein für eine zukünftige Freischaltung eines weiteren Leads oder es findet keine Berechnung des Leads statt (wenn noch keine Rechnung erstellt wurde).
Kündigung
- Ein ordentliches Kündigungsrecht besteht nicht.
- Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
Werbung
- Der Marktplatzbetreiber ist berechtigt, das Portal zu bewerben und in diesem Rahmen auch mit der Teilnahme des Unternehmens am Portal zu werben.
- Das Unternehmen erhält ebenfalls das Recht, mit der Teilnahme am Portal des Betreibers zu werben. Der Nutzer ist nicht befugt, hierfür Texte, Marken oder andere Kennzeichen des Betreibers zu nutzen, es sei denn, er holt zuvor eine schriftliche Genehmigung des Betreibers ein.
Gewährleistung
- Sämtliche Informationen auf dem Portal sind weder als Zusage einer Garantie noch als Zusicherung zu verstehen. Die Leistungen des Betreibers umfassen insbesondere auch keine Rechts- oder Steuerberatung.
- Der Betreiber übernimmt keine Gewährleistung und/oder Haftung für durch den Betreiber vermittelte Unternehmen und durch diese ausgeführte Arbeiten. Für etwaige in dem Vertragsverhältnis zwischen Lead und Unternehmen auftretende Pflichtverletzungen haften ausschließlich die dortigen Parteien.
Haftung
- Wir haften unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Wir haften auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut), jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haften wir nicht.
- Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und bei datenschutzrechtlichen Anspruchsgrundlagen.
- Ist unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung von Organen, Angestellten, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Datenschutz
- Hinsichtlich des Datenschutzes gelten die Datenschutzinformationen in der Datenschutzerklärung des Betreibers
- Das Unternehmen verpflichtet sich, die Daten der Leads vertraulich zu behandeln und ausschließlich zu Zwecken der Vertragsanbahnung bzw. -abwicklung gemäß der gestellten Anfrage zu verwenden.
Salvatorische Klausel
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken